Nega Fulo Cachaca sorgt mit der bewährt hohen Qualität und seinem unverfälschtem Geschmack dafür, dass er für viele Kenner die Cachaca Marke überhaupt ist. Profis vertrauen deswegen nur Nega Fulo Cachaca bei der Herstellung einer Caipirinha - dem brasilianischen National Getränk.
Zuckerrohrschnaps der Marke Nega Fulo 41,5% 1l FlascheNega Fulo Cachaca wird ausschließlich aus bestem Zuckerrohr aus heimischem Anbau hergestellt. Das aufwändige Verfahren, dessen Grundlage eine zweifache Destillation des Zuckerrohrsaftes ist, wurde dabei von der Destillierie Fazenda Soledade selbst entwickelt. Dieses Verfahren sorgt für die einzigartige Qualität und machte in zum Welterfolg.
Der Geschmack des Cachaca besitzt eine hohe Harmonie und schmeckt dezent nach Zuckerrohr. Sein Aroma besticht durch Eleganz und macht ihn auch pur auf Eis zum Genuss. Der Nega Fulo Cachaca sollte auch in ihrer Bar nicht fehlen und ist ein Zeichen höchsten Qualitätsanspruchs. Verwöhnen Sie Ihre Gäste mit dem Besten und reichen Sie Ihnen Nega Fulo Cachaca.
Untertitel | Zuckerrohrschnaps der Marke Nega Fulo 41,5% 1l Flasche |
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Manufacturer | Nega Fulo |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Cachaca |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | STOCK SPIRITS GMBH & CO. KG, Winsbergring 14-22, 22525 Hamburg, Deutschland |
Ursprungsland / Herkunftsort: | BRASILIEN |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |