Edler Belvedere Vodka aus Polen
Der Belvedere Vodka ist die Anlaufstelle schlechthin, wenn es polnischer Vodka sein soll. Hergestellt wird er schon seit langer Zeit nach traditionellen Methoden und mit viel Liebe zum Detail. Der Rohstoff für die Maische ist Roggen der Sorte Dankowskie, der nach der Gärung einer vierfachen Destination unterzogen wird. Der klare Belvedere Vodka verzichtet auf jegliche Zusatzstoffe und steht somit für authentischen und hochwertigen Genuss. Zum Verdünnen auf die weder zu hohe noch zu niedrige Trinkstärke verlässt sich die renommierte Firma auf den eigenen artesischen Brunnen. Das macht den klassischen Belvedere Vodka noch reiner und weicher. Da er das Flaggschiff der Brennerei darstellt, gibt es ihn in mehreren Flaschengrößen zu kaufen. In dieser kleine Flasche mit 0,2 l Inhalt eignet er sich zum Probieren oder zum Verschenken und Weiterempfehlen. Auch zum Mixen von Cocktails und Longdrinks ist der polnische Vodka aus bekanntem Hause eine wunderbare Wahl.
Vodka der Marke Belvedere 40% 0,2l FlascheUntertitel | Vodka der Marke Belvedere 40% 0,2l Flasche |
---|---|
Manufacturer | Belvedere |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Wodka |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | Moet Hennessy Deutschland GmbH Seidlstr. 23 80335 München |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Polen |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |