Belvedere Vodka verdankt seinen Namen einen prachtvollen ehemaligen Königsschloss in Polen, das mit seiner Eleganz und luxuriösen Ausstattung, sich hervorragend mit diesem Wodka ergänzt.
Vodka der Marke Belvedere 40% 1,75l FlascheFür die Herstellung des Belvedere Vodka wird nur der feine Dankowskie Gold Roggen verwendet und bildet somit die Basis für die einzigartige Qualität dieses Wodkas. Nur dieser Roggen, der äußerst selten geworden ist, verleiht ihm seine dezente süße und seidige Weichheit. Gemeinsam mit der vierfache Destillation und der über Sechshundertjahre alten Erfahrung des Unternehmens Belvedere in der Herstellung von Wodka nach diesem Verfahren, entsteht dann im Resultat der äußerst reine und weiche Belvedere Vodka.
Probieren Sie selbst einmal diesen exklusiven und erstklassigen Wodka und lassen Sie sich von dem unnachahmlichen Geschmack des Belvedere Vodkas verzaubern. Genießen Sie den Belvedere Vodka am besten eisgekühlt oder als Basis klassischer Longdrinks und Cocktails. Seine hohe Qualität überzeugt immer.
Untertitel | Vodka der Marke Belvedere 40% 1,75l Flasche |
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Manufacturer | Belvedere |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Wodka |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | Moet Hennessy Deutschland GmbH Seidlstr. 23 80335 München |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Polen |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |