Schladerer Mirabell Obstbrand wird sie mit seinem hervorragenden Geschmack begeistern und gehört wohl zu den erlesensten Vertretern seiner Art. Für die überragende Qualität des Obstbrandes bürgt der renommierte Name des Unternehmens Schladerer.
Mirabell der Marke Schladerer 42% 0,7l FlascheSchladerer ist weit über die Landesgrenzen Deutschlands hinaus für feinste Obstbrände, Geiste und Liköre bekannt. So hat sich das Unternehmen Schladerer im Laufe der Jahre einen sehr guten Ruf unter den Experten und Kennern weltweit geschaffen. Auch der Schladerer Mirabell Obstbrand gereicht diesem guten Ruf zu ehren und erfüllt alle die an ihn gestellten Anforderungen vollkommen.
Zur Herstellung des Obstbrand verwendet man nur die besonders aromatischen und süßen rotwangigen Mirabellen aus einem der besten Anbaugebiete der Welt: Lothringen. Nur hier gedeihen diese besonderen Früchte zu solch einer Qualität heran, dass Sie im Ergebnis für den Geschmack des erstklassigen Schladerer Mirabell Obstbrand sorgen.
Untertitel | Mirabell der Marke Schladerer 42% 0,7l Flasche |
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Manufacturer | Schladerer |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Obstbrand |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | Alfred Schladerer Alte Schwarzwälder Haus- brennerei GmbHSchladererstraße 1, 79219 Staufen im Breisgau |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Deutschland |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |