Grundlage des Fassbind Vieille Prune sind feinstes Pflaumen Destillate. Diese verleihen ihm sein unnachahmliches Aroma und einen erstklassigen Geschmack. Nach der Destillation übergibt man den Fassbind Vieille Prune den Reifeprozess.
Fassbind Vieille Prune hat einen erstklassigen Ruf unter Experten weltweit. Die lange Tradition der Firma Fassbind und die unglaubliche Erfahrung, die hinter diesem Namen steckt, bürgen für eine einmalige Qualität.
Präsentieren sie ihre Gäste mal etwas sehr besonderes und erzeugen sie mit dieser Fruchtspezialität ein besonderes Highlight für den Abend. Nicht nur zu festlichen Anlässen und besonderen Momenten ist er zu empfehlen. Probieren Sie den Fassbind Vieille Prune und lassen Sie sich von der Qualität überzeugen. Vertrauen Sie dem Rat führender Experten, mit Fassbind Vieille Prune kann man bei Liebhabern von Obstbränden nichts verkehrt machen.
Wenn Qualität und Güte zählen, dann greift man zu Fassbind Vieille Prune.
| Untertitel | Vieille Prune Pflaume der Marke Fassbind 40% 0,7l Flasche |
|---|---|
| Marke | Fassbind |
| Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
| Lieferzeit | 3-4 Tage |
| Bezeichnung des Lebensmittels: | Spirituose |
| Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
| Hersteller / Importeur: | S. Fassbind AGPoststrasse 76414 Oberarth - Switzerland |
| Ursprungsland / Herkunftsort: | Schweiz |
| Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
| Alkoholgehalt in % | 40 |
| Nährwerte: | nicht erforderlich |
| Energie: | nicht erforderlich |
| Ballaststoffe: | nicht erforderlich |
| Fett: | nicht erforderlich |
| davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
| Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
| davon Zucker: | nicht erforderlich |
| Eiweiß: | nicht erforderlich |
| Salz: | nicht erforderlich |
| Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
| Art der Verpackung | EINWEG |
| CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |