Riemerschmid Bar Sirup Cranberry sorgt mit seinem frischen Geschmack und seinen einmaligen Aroma für Abwechslung und neue Innovationsmöglichkeiten. Den Namen des Unternehmen Riemerschmid verbinden Profis mit bewährter Qualität auf allerhöchstem Niveau.
Cranberry Sirup der Marke Riemerschmid 0,7l FlascheDer Riemerschmid Bar Sirup Cranberry eignet sich mit seinem dezent herb-süßen Geschmack für nahezu jeden Einsatz. Man kann mit ihm ebenso Desserts und Speisen verfeinern, als auch ihn für die Zubereitung von leckeren Cocktails oder exotischen Longdrinks verwenden.
Die Cranberry Frucht hat in den letzten Jahren gehörig an Popularität gewonnen. Zum einen lag es an der geschickten Vermarktung und zum anderen auch an die natürlichen Vorteil den diese gesunde und vitaminreiche Frucht bietet. Mit diesem Sirup haben Sie nun die Möglichkeit das konzentrierte Aroma dieser Frucht zu verwenden. Profis schwören auf diese Qualität und lassen mit ihm zum Beispiel Cocktails wie den Fresh Breeze entstehen.
Riemerschmid Bar Sirup Cranberry - Partner der Profis.
Untertitel | Cranberry Sirup der Marke Riemerschmid 0,7l Flasche |
---|---|
Manufacturer | Riemerschmid |
Jugendschutz | Unterliegt keiner Alkoholbeschränkung |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Sirup |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | Zucker, Wasser, Apfel- und Cranberrysaftkonzentrat, Säuerungsmittel : Citronensäure, natürliches Aroma, färbendes Konzentrat aus Saflor, Konservierungsstoff: Natriumbenzoat, mit Farbstoff: E 163 |
Hersteller / Importeur: | Anton Riemerschmid, 85435 Erding bei München |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Deutschland |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | Ja |
Nährwerte: | je 100g/ml |
Energie: | 1079 kJ/254 kcal |
Balaststoffe: | 0 g |
Fett: | 0 g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 0 g |
Kohlenhydrate: | 63 g |
davon Zucker: | 63 g |
Eiweiß: | 0,02 g |
Salz: | 0,003 g |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |