Gordon's Gin ist der Name für Gin rund um den Globus. Er steht für bewährte Qualität und einen herrlich frischen und den raffiniert würzigen Geschmack. Grundlage des Gordon's Gin sind feinster Kräuter und Gewürze, die speziell für ihn ausgewählt werden.
Gin der Marke Gordon's 37,5% 0,7l FlascheUnter anderem dienen feinste toskanische Wacholderbeeren als Basis dieses wunderbaren Aromas. Seit über 200 Jahren wird das Rezept des Gordon's Gin als Unternehmensgeheimnis streng gehütet und sorgt somit für den unnachahmlichen Genuss. Weltweit ist Gordon's Gin in den Bars und gastronomischen Einrichtung zuhause. Es gibt wohl kaum einen anderen Gin der so populär ist wie der, der Destellerie Gordon´s. Wer ihn probiert hat, kann verstehen warum.
Gordon's Gin ist eine ideale Basis für zahlreiche Cocktails und verdankt dieser Tatsache nicht zuletzt seine Stellung als Marktführer in Deutschland. Vertrauen Sie der großen Marke und schenken sie ihren Gästen einen Gin von Weltruhm ein.
Gordon's Gin – Die Marke der Profis vertrauen.
Untertitel | Gin der Marke Gordon's 37,5% 0,7l Flasche |
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Manufacturer | Gordon`s |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Gin |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | Alexander Gordon & CO. Lakeside Drive, Park Royal, London NW10 7HQ |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Vereinigtes Königreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |