Giffard Menthe Pastille Likör begeistert den Genießer mit seinem feinen Aroma und ausgezeichneten Geschmack. Großen Anteil daran hat die Verwendung der Mitcham Pepper Minze für seine Herstellung. Der Likör besitzt einen Alkoholgehalt von 24 Prozent und das unterstreicht zusätzlich seinen angenehmen Charakter.
Menthe Pastille Likör der Marke Giffard 24% 0,7l FlascheGiffard Menthe Pastille Likör besitzt noch eine weitere vorzügliche Eigenschaft, die ihn unverzichtbar hinter der Bar macht. Dieser Likör ist vollkommen Transparent und besitzt deswegen herausragende Mixeigenschaften. Geben Sie Ihren Cocktails den frischen Geschmack von Pfefferminze oder verfeinern Sie sie mit dem pfeffrigen Aroma. Giffard Menthe Pastille Likör sticht ebenso mit seiner Qualität hervor, als auch mit seiner Vielseitigkeit.
Probieren Sie ihn selbst einmal aus und lassen Sie sich von seinem Geschmack verführen. Für die unnachahmliche Güte des Produkts bürgt auch der sehr gute Ruf des Unternehmens Giffard. Giffard Menthe Pastille Likör - Der Minz-Likör
Untertitel | Menthe Pastille Likör der Marke Giffard 24% 0,7l Flasche |
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Manufacturer | Giffard |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Likör |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | GIFFARD CS 30037 49241 AVRILLE CEDEX FRANKREICH |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Frankreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |