Der Bollinger Brut Rosé Champagner ist ein weiteres geschmackliches Highlight aus dem renomierten Champagner Haus Bollinger. Lassen auch Sie sich verführen und genießen Sie einen der ganz großen Rosés.
Chmpagner der Marke Bollinger Rosé 12% 0,75l FlascheDer Bollinger Brut Rosé Champagner bietet mit seiner exzellenten Qualität und seinem herausragenden Cuvée dem Genießer höchsten Genuss.
Bereits seit dem Jahre 1829 bietet das Haus Bollinger dem Kenner höchsten Champagnergenuss und gilt als eines der renommiertesten Häuser weltweit. Für die Herstellung des Bollinger Brut Rosé Champagners wurden ausschließlich Trauben der Toplagen Grand Cru und Premier Cru verwendet und schafft damit die Grundlage für dieses opulente Geschmackserlebnis.
Der Champagner besitzt einen strukturierten Körper und ist dennoch fruchtig und spritzig. Mit seinem edlen Charakter passt er hervorragend als Begleiter zu feinen Gerichten oder bietet sich vorzüglich an, um als Aperitif genossen zu werden. Bollinger Brut Rosé – Der Brut Rosé Champagner
Untertitel | Chmpagner der Marke Bollinger Rosé 12% 0,75l Flasche |
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Manufacturer | Bollinger |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK16 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Champagner |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | enthält Sulfite |
Hersteller / Importeur: | Champagne Bollinger, 16, rue Jules-Lobet – B.P.4 – 51160 Aÿ FRANCE |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Frankreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |