Baron Otard VSOP Cognac ist ein traditioneller Vertreter seiner Art und bildet in vollendeter Weise den krönenden Abschluss für einen Tag. Sein Geschmack ist vollmundig und leicht würzig und bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Lassen auch Sie sich von der unnachahmlichen Qualität des Baron Otard VSOP Cognacs verführen und begeistern Sie Ihre Gäste mit dieser Spitzenkomposition.
Bei der Herstellung des Baron Otard VSOP Cognac werden nur ist Destillate aus der Grande und Petite Champagne eingesetzt und verleihen ihn somit seinen reichhaltigen Körper. Sein blumiger Charakter versprüht Facetten von Lindenblättern, umhüllt mit Nuancen von Birne und Vanille, um anschließend bedeckt zu werden von Tabak und dezenten Gewürznoten.
Um den vollkommenen Charakter des Cognac zu entwickeln, reift dieser 8-10 Jahre in Eichenholzfässern. Als Zeichen seiner hohen Reife besitzt er eine helle goldene Farbe. Baron Otard VSOP Cognac ist der Inbegriff für guten Cognac und sollte auch in Ihrer heimischen Bar nicht fehlen.
| Untertitel | Cognac der Marke Baron Otard VSOP 40 % 0,7 l Flasche |
|---|---|
| Manufacturer | Otard |
| Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
| Lieferzeit | 3-4 Tage |
| Bezeichnung des Lebensmittels: | Cognac |
| Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
| Hersteller / Importeur: | Bacardi /Chateau de Cognac, F-16101 Cognac |
| Ursprungsland / Herkunftsort: | Frankreich |
| Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
| Nährwerte: | nicht erforderlich |
| Energie: | nicht erforderlich |
| Ballaststoffe: | nicht erforderlich |
| Fett: | nicht erforderlich |
| davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
| Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
| davon Zucker: | nicht erforderlich |
| Eiweiß: | nicht erforderlich |
| Salz: | nicht erforderlich |
| Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
| Art der Verpackung | EINWEG |
| CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |