Der Bailoni Gold Marillenschnaps ist eine herrliche Spirituose. Der Gold Marillenlikör und der Gold Marillenschnaps heben die feinen Noten der Marille hervor.
Gold Marillenschnaps der Marke Bailoni 40% 0,7l FlascheDer Bailoni Gold Marillenschnaps ist eine herrliche Spirituose aus dem Traditionsunternehmen Bailoni. Es destillierte bereits 1872 in seinem Stammhaus in Krems-Stein, direkt an der Donau gelegen, beste und feinste Spirituosen.
Schon in 1930er Jahren hat sich Bailoni auf die Herstellung von Gold Marillenlikör und Marillenschnaps spezialisiert. Beide sind weltweit einzigartig und unverwechselbar im Geschmack. Die Qualität der Produkte wird nicht zuletzt durch die mittlerweile 18 Goldmedaillen bei der jährlichen Weltauszeichnung "Monde Selection“ in Brüssel bestätigt.
Bailoni Gold Marillenschnaps ist ein Spitzenprodukt aus frisch geernteten Marillen voller Aroma und mit 40% Alkoholvolumen. Damit erlangt das unnachahmliche Marillendestillate seine einzigartige feine Note und volle Bouquet sonnengereifter Marillen.
Untertitel | Gold Marillenschnaps der Marke Bailoni 40% 0,7l Flasche |
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Manufacturer | Bailoni |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Spirituose |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | STOCK SPIRITS GMBH & CO. KG, Winsbergring 14-22, 22525 Hamburg, Deutschland |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Österreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |