Armand de Brignac Brut Gold gehört zu den exklusiven Champagnern dieser Welt. Das traditionsreiche Champagnerhaus Armand de Brignac weiß mit seine edlen Erzeugnissen immer wieder die Experten in aller Welt zu überzeugen.Champagner der Marke Armand de Brignac Gold 12,5% 0,75l Flasche
Armand de Brignac Brut Gold präsentiert sich schon in der Verpackung als eine vollendete Kreation für einen besonderen Anlass. Doch neben der exklusiven Verpackung ist es der Inhalt selbst der dem Armand de Brignac Brut Gold eine besondere Stellung unter den großen Vertretern der Champagne einräumt.
Der körperreiche Champagner mit seiner fruchtigen Note ist das Produkt vollendeter Winzerkunst und der Reben des einmaligen Weinanbaugebietes Champagne. Nur das fundierte Wissen dieser hohen Kunst und der Wille etwas Einzigartiges unter den Champagnern dieser Welt zu schaffen, führen zu solchen Meisterwerken wie dem Armand de Brignac Brut Gold.
Genießen auch Sie - mit dem Armand de Brignac Brut Gold - einen der außergewöhnlichsten Champagner unserer Zeit.
Untertitel | Champagner der Marke Armand de Brignac Gold 12,5% 0,75l Flasche |
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Manufacturer | Armand de Brignac |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK16 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Champagner |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | enthält Sulfite |
Hersteller / Importeur: | Armand de Brignac, Reims, Frankreich |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Frankreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |