Absolut Vodka Apeach gehört zu den aufregenden neuen Geschmackssorten von Absolut Vodka - einer der führenden Wodkamarken der Welt. Pfirsicharoma und Wodka wurden für diese neue Sorte kombiniert.
Mit dem fruchtig und sanften Absolut Vodka Peach bringen Sie den Sommer in das Glas. Fruchtiges Pfirsicharoma mit dem unverwechselbaren 38-prozentigen Wodka von Absolut, wird kombiniert zu Absolut Vodka Peach. Neben den bekannten anderen Geschmacksrichtungen ein köstliche Neuentdeckung.
Die Firma Absolut produziert schon seit über 120 Jahren feinsten Wodka in Südschweden. Dank ihrem hohen Qualitätsanspruch und der Reinheit, wird Absolut Vodka von Kennern auf der ganzen Welt geschätzt. Damit beweist der Wodka aus Ahus/Schweden klar, dass guter Vodka nicht zwingend aus Russland oder Polen kommen muss.
Absolut Vodka Peach ist fruchtig und anregend zugleich. Dank des exklusiven Flaschendesigns auch optisch eine Bereicherung für jede Bar.
Frisch, fruchtig und sanft - Absolut Vodka Peach
| Untertitel | Vodka der Marke Absolut Peach 38% 1,0l Flasche |
|---|---|
| Marke | Absolut |
| Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
| Lieferzeit | 3-4 Tage |
| Bezeichnung des Lebensmittels: | Wodka |
| Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
| Hersteller / Importeur: | The Absolut Company AB, 11797 Stockholm, Schweden |
| Ursprungsland / Herkunftsort: | Schweden |
| Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
| Alkoholgehalt in % | 40 |
| Nährwerte: | nicht erforderlich |
| Energie: | nicht erforderlich |
| Ballaststoffe: | nicht erforderlich |
| Fett: | nicht erforderlich |
| davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
| Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
| davon Zucker: | nicht erforderlich |
| Eiweiß: | nicht erforderlich |
| Salz: | nicht erforderlich |
| Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
| Art der Verpackung | EINWEG |
| CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |