Der Vieux RiGI Kirsch Obstbrand ist wohl der populärste Obstbrand aus dem Haus Fassbind. Fassbind verbinden die Kenner mit der uralten Schweizer Brenntradition für vollendete Obstbrände. Jeder der erzeugten Obstbrände ist eigentlich ein Meisterwerk an sich. Doch mit dem Fassbind Vieux RiGI Kirsch Obstbrand haben Sie das Flagschiff der breiten Range vor sich.
Vieux RiGI Kirsch der Marke Fassbind 43% 0,7l FlascheAlle exzellenten Obstbrände aus der alten „urschwyzer“ Brennerei Fassbind sind einzigartig was ihre Qualität und Güte angeht. Das liegt an der Philosophie der Brennerei Fassbind die seit Jahrzehnten bei ihren Produkten auf höchste Qualität setzt.
Nur die speziellen Kirschensorten Lauerzer, Zopf und Lapacher aus dem Rigigebiet, werden für den Fassbind Vieux RiGI Kirsch verwendet. Durch die feine Destillierung, sorgsame Reife und der liebevollen Pflege von Fassbind, entsteht dann der Fassbind Vieux RiGI Kirsch Obstbrand. Als Digestif nach einem feinen Essen oder zu einem Kaffee – Der Fassbind Vieux RiGI Kirsch Obstbrand passt immer.
Untertitel | Vieux RiGI Kirsch der Marke Fassbind 43% 0,7l Flasche |
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Manufacturer | Fassbind |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Obstbrand |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | S. Fassbind AGPoststrasse 76414 Oberarth - Switzerland |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Schweiz |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |