Sierra Tequila Blanco ist hierzulande einer der populärsten Tequila und belohnt seine Anhängerschaft mit einer überragenden Qualität. Der Geschmack ist ausgeprägt und rein und er besitzt einen äußerst feinen Charakter. Probieren Sie selbst einmal diesen hervorragenden Tequila und lassen sich von seiner Qualität überzeugen.
Tequila Blanco der Marke Sierra 38% 3,0l FlascheAm besten trinkt man den Sierra Tequila Blanco immer noch pur auf traditioneller Weise mit Salz und Zitrone. In Mexiko ist es natürlich ebenfalls sehr beliebt, übrigens wie hierzulande auch, Hochprozentiges zusammen mit Bier zu sich zu nehmen. Und so wird auch der Sierra Tequila Blanco in Mexiko gerne mit einem guten Bier zusammen genossen.
Der Tequila der Brennerei Sierra besitzt natürlich auch eine hohe Vielseitigkeit, die ihn ideal macht als Basis klassischer Cocktails mit Tequila. Hier kann er mit seinen guten Eigenschaften den Cocktail zusätzlich verfeinern oder ihm die besondere Note geben.
Sierra Tequila Silver der mit dem roten Sombrero.
Untertitel | Tequila Blanco der Marke Sierra 38% 3,0l Flasche |
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Manufacturer | Sierra Tequila |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Tequila |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | nicht erforderlich |
Hersteller / Importeur: | STOCK SPIRITS GMBH & CO. KG, Winsbergring 14-22, 22525 Hamburg, Deutschland |
Ursprungsland / Herkunftsort: | MEXIKO |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |