Giffard Violet (Veilchen) Sirup ist etwas Außergewöhnliches. So ist der Geschmack des Sirup auch etwas ganz besonderes. Jahrzehntelang haben die Hersteller vom Unternehmen Giffard an dem Veilchensirup probiert, studiert und kultiviert. So das am Ende ein Geschmacksmaximum herauskristallisiert wurde.
Violet Veilchen Sirup der Marke Giffard 1,0l FlascheNicht umsonst galt in der alten Zeit das Veilchen als Wunderblume, in der geheimnisvolle Kräfte verborgen seien. Die als pflegeleicht geltende Veilchen enthalten nämlich eine erstaunliche Fülle an Inhaltsstoffen: in den Blüten und vor allem in den Blättern stecken Vitamine A und C, die das Immunsystem stärken. Saponine, also Seifenstoffe, in Veilchen lösen festsitzenden Schleim bei Husten, Bronchitis und Erkrankungen der Lunge.
So tun Sie auch etwas für Ihre Gesundheit und Wohlbefinden, wenn Sie den Giffard Violet (Veilchen) Sirup genießen. Natürlich schmeckt es auch ungemein lecker und ist vielseitig verwendbar. Ob im Cocktail oder Longdrink, heiß oder kalt, auf Eiscreme, im Obstsalat oder Kuchen, zum Aromatisieren von Kaffee, Tee oder Sahne. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt - Giffard Violet Sirup.
Untertitel | Violet Veilchen Sirup der Marke Giffard 1,0l Flasche |
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Manufacturer | Giffard |
Jugendschutz | Unterliegt keiner Alkoholbeschränkung |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Sirup |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | Zuckersirup, Wasser, Aroma, natürliches Veilchenaroma, Säuerungsmittel E330, mit Farbstoffe E129, E133 |
Hersteller / Importeur: | GIFFARD CS 30037 49241 AVRILLE CEDEX FRANKREICH |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Frankreich |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | Ja |
Nährwerte: | je 100g/ml |
Energie: | 314 kcal |
Balaststoffe: | 0 g |
Fett: | 0,1 g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 0 g |
Kohlenhydrate: | 76,8 g |
davon Zucker: | 76,8 g |
Eiweiß: | 0,1 g |
Salz: | 0,005 g |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |