-
Deutschlandweiter Versand
pauschal nur 5,9€
-
über 3000 Artikel
warten darauf entdeckt zu werden
-
0172 495 45 05
falls Sie eine Frage haben
Der Bols Maraschino Likör wird hergestellt, indem man den vergorenen Saft der Maraskakirsche zur Destillation verwendet. Diese Kirschsorte ist besonders aromatisch und sorgt zusammen mit der ausgewogenen Kräutermischung für den unvergleichlichen Geschmack dieses Likörs.
Wegen seiner hohen Qualität ist der Bols Maraschino Likör auch sehr gut geeignet für seine Verwendung in der feinen Küche. Man kann ihn beispielsweise zur Verfeinerung von Desserts oder Fruchtsalaten verwenden. Natürlich ist er auch eine hervorragende Basis für die Zubereitung schmackhafter Cocktails und Longdrinks. Neben seinem guten Geschmack ist es auch die Vielseitigkeit, die den Bols Maraschino Likör so auszeichnend.
Vertrauen Sie der bewährten Qualität der Produkte der Firma Bols und lassen Sie sich vom vollmundigen Kirscharoma des Bols Maraschino Likör verführen.
Untertitel | Maraschino Likör der Marke Bols 24% 0,7l Flasche |
---|---|
Marke | Bols |
Jugendschutz | Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. FSK18 |
Farbe | Nein |
Lieferzeit | 3-4 Tage |
Bezeichnung des Lebensmittels: | Likör |
Verzeichnis der Zutaten Verarbeitungshilfsstoffe: | Wasser, Zucker, Alkohol, Kirschwasser, Malzwein, Aromen |
Hersteller / Importeur: | Lucas Bols B.V. P.O. Box 1591, 1000 BN Amsterdamm, Holland |
Ursprungsland / Herkunftsort: | Niederlande |
Ist auf dem Produkt ein Mindeshaltbarkeitsdatum vorgesehen? | nein |
Nährwerte: | nicht erforderlich |
Energie: | nicht erforderlich |
Balaststoffe: | nicht erforderlich |
Fett: | nicht erforderlich |
davon gesättigte Fettsäuren: | nicht erforderlich |
Kohlenhydrate: | nicht erforderlich |
davon Zucker: | nicht erforderlich |
Eiweiß: | nicht erforderlich |
Salz: | nicht erforderlich |
Anforderung an die Lagerung | Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern. |
Art der Verpackung | EINWEG |
CE-Richtlinie der Verordnung 2019/1020: | nicht erforderlich |